Arbeitszeiterfassung an Privatschulen
Die gute Nachricht vorweg: Die neuen Vorschriften betreffend Erfassung der Arbeitszeit gelten nicht für Lehrer(innen) an Privatschulen.
Anders sieht es beim administrativen und technischen Personal einer Privatschule aus. Bei Internaten unterstehen auch das Betreuungs-, Haus- und Küchenpersonal den neuen Vorschriften.
Untenstehend finden Sie ein Merkblatt bezüglich der Arbeitzeiterfassung in Privatschulen. Zusammenfassend können wir festhalten:
- Das Lehrpersonal ist von der individuellen Arbeitszeiterfassung ausgenommen.
- Für das administrative und technische Personal (Hauswart etc.) gilt in aller Regel die systematische Arbeitszeiterfassung.
- Bei Internaten gilt die Arbeitszeiterfassung auch für das Betreuungs-, Haus- und Küchenpersonal.
- Sonderfall höhere leitende Angestellte: Diese sind von der Arbeitszeiterfassungspflicht ausgenommen.
Wir empfehlen Ihnen, diese Vorschriften einzuhalten und verweisen für die Detailfragen auf das Merkblatt.
Merkblatt Arbeitszeiterfassung