Stipendien

Stiftung Schweizerischer Privatschulen

Antragsformular (PDF)

1. Ziel

Die Stiftung bezweckt die Gewährung von einmaligen Ausbildungsbeiträgen an Schülerinnen und Schüler von Mitgliedschulen des Verbandes Schweizerischer Privatschulen (VSP).

2. Auszug aus den Richtlinien der Stiftung Schweizerischer Privatschulen

  • Es kann nur der jährlich anfallende Ertrag der Stiftung (ca. CHF 50’000.00) in Form von einmaligen Ausbildungsbeiträgen in der Höhe von CHF 1’000.00 bis CHF 3’000.00 je Schüler/in ausbezahlt werden. Da die Mittel der Stiftung somit begrenzt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsbeitrag und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die Sprachregionen der Schweiz werden angemessen berücksichtigt.

Zu Ihrer Orientierung teilen wir Ihnen mit, dass das Bruttoeinkommen den Betrag von CHF 64’000.00 nicht überschreiten darf, wobei auch bei den Mündigen das Einkommen und Vermögen der Eltern in die Berechnung einbezogen wird. Wenn ein weiteres Kind in der Ausbildung steht, erhöht sich der Betrag auf CHF 70’000.00, bei zwei weiteren Kindern in Ausbildung auf CHF 76’000.00, etc.

3. Weitere wichtige Hinweise

  • Wichtig ist der Grundsatz, wonach wir keine Ausbildungsbeiträge ausrichten für Ausbildungen, die bereits abgeschlossen sind oder noch nicht begonnen haben. Für ausstehende Schulgelder nach Abschluss einer Ausbildung können keine Gesuche eingereicht werden.
  • Die Stiftung Schweizerischer Privatschulen gewährt – unabhängig von der Ausbildungsdauer – nur einen einzigen Unterstützungsbeitrag. Mehrere Beiträge für den- bzw. dieselbe(n) Antragsteller(in) sind somit nicht möglich.
  • Soweit der Gesuchsteller bereits ein Stipendium von seinem Wohnsitzkanton oder einer anderen Quelle erhält, kann sein Gesuch von unserer Stiftung nicht geprüft werden.
  • Nur vollständig ausgefüllte Formulare mit allen verlangten Beilagen und mit genauen Angaben über Einkommen und Vermögen der Bewerberin/des Bewerbers und der Eltern können berücksichtigt werden.
  • Soweit die angegebenen Einkommenslimiten überschritten werden bzw. ein gewisses Vermögen vorhanden ist, sollte auf die Gesuchseinreichung wegen Aussichtslosigkeit verzichtet werden.

4.    Einzureichende Unterlagen

Zur Vervollständigung Ihres Gesuchs haben Sie folgende Unterlagen einzureichen:

  • je eine Kopie der behördlichen Bestätigungen über die Einkommens- und Vermögenssituation des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin und der Eltern (z.B. Steuerveranlagungsverfügung). Es reicht nicht, eine Kopie der Lohnabrechnung einzureichen. Das Vermögen wie auch das Bruttoeinkommen der Eltern / des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin müssen ersichtlich sein.
  • eine Kopie der Stipendienverfügung des Kantons. Bei den kantonalen Stipendienstellen kann ebenfalls ein Stipendienantrag gestellt werden. Die Stiftung Schweizerischer Privatschulen benötigt eine Zu- bzw. Absage des Kantons betreffend Ihrem Stipendienantrag. Nähere Informationen bekommen Sie bei der Stipendienstelle Ihres Kantons.
  • die Ausbildungsbestätigung der Schule im Original. Die Stiftung Schweizerischer Privatschulen benötigt von Ihnen eine Ausbildungsbestätigung der Schule, nachdem Sie die Ausbildung begonnen haben.
  • eine Kopie des letzten Zeugnisses

Ohne die obgenannten Beilagen können wir Ihr Gesuch nicht prüfen.

5. Fristen zur Einreichung des Gesuchs

Die Stiftungskommission der Stiftung Schweizersicher Privatschulen verteilt zweimal jährlich im Juni bzw. Dezember Ausbildungsbeiträge an Antragsteller/innen.

Die vollständigen Gesuche sind jeweils bis spätestens am 15. April bzw. 15. Oktober des Jahres einzureichen.

Wir ersuchen Sie nochmals, zu beachten, dass erst nach Ausbildungsbeginn ein Gesuch eingereicht werden kann.
Beispiel: Falls Sie Ihre Ausbildung im August beginnen, haben Sie das vollständige Gesuch bis am 15. Oktober einzureichen. Anschliessend entscheidet die Stiftungskommission im Dezember über die eingegangenen Gesuche.

Bern, im Februar 2008